Nutzung unserer Dienstleistungen
1.1 Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzung unserer Dienstleistungen bestätigen Sie, dass Sie:
1.1.1 eine natürliche Person sind, die das gesetzliche Mindestalter der Volljährigkeit in Ihrem Wohnsitzstaat erreicht hat und nach dem anwendbaren Recht uneingeschränkt geschäftsfähig ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen; und
1.1.2 ordnungsgemäß bevollmächtigt sind, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige dienstleistungsspezifische Bedingungen in eigenem Namen und – sofern zutreffend – im Namen weiterer Fluggäste anzunehmen.
Art unserer Dienstleistungen
1.2 Air Claim SA erbringt Dienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Fluggäste bei der Bewältigung der Folgen von Flugstörungen zu unterstützen. Die Dienstleistungen können von Zeit zu Zeit geändert werden und umfassen insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Unterstützung bei der Abwicklung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Luftfahrtunternehmen, die Geltendmachung von Fluggastrechten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen) aufgrund von Flugverspätungen, Flugannullierungen und/oder sonstigen damit zusammenhängenden Sachverhalten.
1.3 Air Claim SA ist keine Rechtsanwaltskanzlei, tritt nicht als Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand in Ihrem Namen auf und erbringt keine unmittelbaren Rechtsdienstleistungen. Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen sowie in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils anwendbaren Formularen kann Air Claim SA jedoch mit Rechtsanwälten und/oder Rechtsanwaltskanzleien zusammenarbeiten, um rechtliche Schritte oder sonstige erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend definierten Begriffe die folgende Bedeutung:
2.1 „AC-Signatur“ bezeichnet eine von Ihnen elektronisch über das von Air Claim SA zur Verfügung gestellte Online-Signaturtool geleistete Signatur, die einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. Sofern eine Online-Signatur nicht möglich ist, kann eine handschriftliche oder eingescannte Unterschrift verwendet werden. 2.2 „Air Claim SA“ bezeichnet die Air Claim SA, eine Gesellschaft mit Sitz in BD. Pipera Nr. 1/VI, Hyperion Towers, Büroräume Nr. 3, 3. Stock, Voluntari, Kreis Ilfov, Rumänien, eingetragen beim Handelsregisteramt beim Tribunal Ilfov, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (CUI) 39395976, Registrierungsnummer J2023016631402. 2.3 „Air Claim Group“ bezeichnet jede juristische Person, die Air Claim SA unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, von Air Claim SA kontrolliert wird oder mit Air Claim SA unter gemeinsamer Kontrolle steht, sei es durch Beteiligungsverhältnisse, Stimmrechte, vertragliche Vereinbarungen oder auf sonstige Weise. 2.4 „Air Claim Drittpartei“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die mit Air Claim SA in einem Vertragsverhältnis steht, um unmittelbar oder mittelbar bei der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden mitzuwirken. 2.5 „Fluggesellschaft“ bezeichnet das gewerbliche Luftfahrtunternehmen, das den Flug durchgeführt hat, in Bezug auf den die Dienstleistungen erbracht werden können. 2.6 „Fluggastrechtevorschriften“ bezeichnet sämtliche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, internationalen Übereinkommen oder Rechtsprechung – unabhängig davon, ob sie auf staatlicher, föderaler, unionsrechtlicher, nationaler, internationaler oder regionaler Ebene erlassen oder angewendet wurden –, aufgrund derer ein Fluggast Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlungen, Schadensersatz oder Erstattungen bei Überbuchung, Verspätung, Annullierung oder sonstigen Flugstörungen sowie bei Gepäckproblemen haben kann. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, entsprechende nationale Regelungen sowie das Montrealer Übereinkommen von 1999. 2.7 „Abtretungsvereinbarung“ bezeichnet das Dokument in elektronischer oder sonstiger Form, mit dem der Kunde und Air Claim SA vereinbaren, dass Air Claim SA Inhaberin der Forderung wird, um Zahlungen gemäß den Bestimmungen dieses Dokuments geltend zu machen und entgegenzunehmen. 2.8 „Vereinbarung über den Entschädigungsanspruch“ bezeichnet das Dokument, mit dem der Kunde Air Claim SA und/oder einer Air Claim Drittpartei die Befugnis erteilt, in Bezug auf den Anspruch im Namen des Kunden zu handeln, insbesondere in Form einer Vollmacht oder eines gleichwertigen Rechtsinstruments nach Maßgabe des anwendbaren Rechts. 2.9 „Anspruch“ bezeichnet jede Forderung oder jedes Begehren auf Zahlung einer finanziellen Entschädigung, Schadensersatzes oder Erstattung gegenüber einer Fluggesellschaft oder einer sonst haftenden Partei, die sich aus den Fluggastrechtevorschriften oder aus Kulanzleistungen ergibt. 2.10 „Entschädigungsservice“ bezeichnet die Dienstleistung, im Rahmen derer Air Claim SA – allein oder gemeinsam mit Mitgliedern der Air Claim Group und/oder Air Claim Drittparteien – einen Anspruch im Namen des Kunden oder im eigenen Namen geltend macht und verwaltet. Der Service kann die Einleitung von rechtlichen Verfahren umfassen. 2.11 „Kunde“ bezeichnet die natürliche Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die Dienstleistungen von Air Claim SA in Anspruch nimmt; der Kunde kann auch als der „Fluggast“ bezeichnet werden. 2.12 „Ermessen“ bezeichnet das Recht von Air Claim SA, Entscheidungen in Bezug auf einen Anspruch auf Grundlage eigener Bewertungen, Erfahrungen und des anwendbaren rechtlichen Rahmens zu treffen. 2.13 „Anspruchsberechtigter Anspruch“ bezeichnet einen Anspruch, den Air Claim SA nach eigenem Ermessen geprüft und als geeignet für die Erbringung des Entschädigungsservices eingestuft hat. 2.14 „Prüfservice“ bezeichnet die von Air Claim SA erbrachte Dienstleistung zur Feststellung, ob ein Anspruch als anspruchsberechtigter Anspruch qualifiziert. 2.15 „Flugentschädigung“ bezeichnet den Gesamtbetrag an Geldleistungen oder sonstigen Vorteilen, die von der Fluggesellschaft im Zusammenhang mit einem Anspruch erlangt werden, mit Ausnahme gesondert erstatteter Rechtskosten, Zinsen und Auslagen. 2.16 „Mitreisender Fluggast“ bezeichnet jeden weiteren Fluggast, den der Kunde in den Unterlagen zum Anspruch angibt. 2.17 „Formular“ bezeichnet jedes Dokument, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abtretungsvereinbarungen, Vollmachten oder sonstige Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Air Claim SA erforderlich sind. 2.18 „Rechtsanwalt“ bezeichnet jeden von Air Claim SA beauftragten Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwaltskanzlei zur Durchführung rechtlicher Verfahren oder zur Erbringung sonstiger rechtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Anspruch. 2.19 „Rechtliche Verfahren“ bezeichnet die Einleitung und Durchführung gerichtlicher oder behördlicher Verfahren, einschließlich der Geltendmachung eines Anspruchs vor Gerichten, zuständigen Behörden oder durch einen Rechtsanwalt. 2.20 „Rechtskosten“ bezeichnet sämtliche Gebühren und Auslagen, die Air Claim SA oder dem Kunden im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren entstehen, einschließlich Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten sowie Vollstreckungs- oder Inkassokosten. 2.21 „Rücktritt“ bezeichnet den Vorgang, durch den der Kunde oder Air Claim SA die Erbringung des Entschädigungsservices gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet.2.22 „Mehrwertsteuer (MwSt.)“ bezeichnet jedes anwendbare System der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
Anfangsphase
3.1 Nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt Air Claim SA Ihnen den Prüfservice sowie den Informationsdienst zur Verfügung, um nach ihrem alleinigen Ermessen festzustellen, ob ein anspruchsberechtigter Anspruch vorliegt. 3.2 Trifft Air Claim SA eine entsprechende Feststellung, stellt Air Claim SA Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung. Zweck des Formulars ist es entweder (i) das Eigentum an dem Anspruch auf Air Claim SA zu übertragen, sodass Air Claim SA berechtigt ist, im eigenen Namen zu handeln, oder (ii) Air Claim SA zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen tätig zu werden, wodurch Air Claim SA berechtigt ist, unmittelbar oder mittelbar mit Rechtsanwälten, der Fluggesellschaft oder deren Vertretern sowie mit Gerichten oder zuständigen Behörden zum Zweck der Erlangung einer Flugentschädigung zu kommunizieren und zu handeln. 3.3 Die Erbringung des Informationsdienstes oder des Prüfservices durch Air Claim SA stellt kein verbindliches Angebot zur Erbringung weiterer Dienstleistungen dar, insbesondere nicht zur Erbringung des Entschädigungsservices.
Einreichung des Formulars
4.1 Vor Beginn des Entschädigungsservices sind Sie verpflichtet:4.1.1 das AC-Signaturverfahren auf dem Formular zu autorisieren, womit Sie bestätigen, dass:
4.1.1.1 Sie dem Erhalt des Entschädigungsservices zustimmen;
4.1.1.2 Sie zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, dass Air Claim SA grundsätzlich ausschließlich eine monetäre Flugentschädigung anstrebt und dass es im alleinigen Ermessen von Air Claim SA liegt, Reisegutscheine und/oder sonstige nicht-monetäre Leistungen als Flugentschädigung anzunehmen. Jedes Angebot der Fluggesellschaft auf nicht-monetäre Entschädigung kann von Air Claim SA als Verweigerung der Zahlung einer Flugentschädigung gewertet werden;
4.1.1.3 Sie erklären, dass Sie den Anspruch weder unmittelbar noch mittelbar über Dritte anderweitig verfolgen und dass zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft in Bezug auf denselben Anspruch weder gerichtliche noch außergerichtliche Verfahren anhängig sind oder angedroht wurden.
4.2 Bestehende Mandate, Abtretungen, Bevollmächtigungen oder Vollmachten im Zusammenhang mit dem Anspruch sind unverzüglich zu widerrufen. 4.3 Die Nichterfüllung der vorstehenden Voraussetzungen führt dazu, dass Air Claim SA den Entschädigungsservice nicht erbringt. 4.4 Nach Eingang und Prüfung des Formulars teilt Air Claim SA Ihnen schriftlich, per E-Mail oder über ein anderes schriftliches Kommunikationsmittel mit, ob der Entschädigungsservice aufgenommen wird. Air Claim SA ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erbringung des Entschädigungsservices aufzunehmen oder abzulehnen oder vor dessen Beginn zusätzliche Informationen oder Unterlagen anzufordern. 4.5 Nach Unterzeichnung des Formulars:4.5.1 dürfen Sie den Anspruch nicht an Dritte abtreten, da die Rechte an dem Anspruch bereits an Air Claim SA abgetreten oder auf diese übertragen wurden;
4.5.2 dürfen Sie keine andere dritte Person beauftragen, bevollmächtigen oder mandatieren, in Bezug auf denselben Anspruch in Ihrem Namen tätig zu werden.
4.6 Erhalten Sie nach Abschluss der Entschädigungsvereinbarung unmittelbar von der Fluggesellschaft Zahlungen oder sonstige Entschädigungen, sind Sie verpflichtet, Air Claim SA hierüber unverzüglich zu informieren. Solche Zahlungen gelten als Flugentschädigung und berechtigen Air Claim SA zur Geltendmachung der Servicegebühr sowie – sofern anwendbar – der Gebühr für rechtliche Maßnahmen, vorausgesetzt, Air Claim SA hat vor dem Erhalt der Zahlung rechtliche Verfahren eingeleitet. 4.7 Nach Einreichung des Formulars haben Sie sämtliche direkten Verhandlungen mit der Fluggesellschaft einzustellen und jede im Zusammenhang mit dem Anspruch erhaltene Kommunikation der Fluggesellschaft unverzüglich an Air Claim SA weiterzuleiten. 4.8 Der Fluggast erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Air Claim SA berechtigt ist, sämtliche erforderlichen rechtlichen Maßnahmen gegen den Fluggast zu ergreifen, wenn dieser nach Unterzeichnung des Formulars und/oder der Abtretungsvereinbarung oder der Vereinbarung über den Entschädigungsanspruch ohne Information von Air Claim SA und ohne Weiterleitung der erhaltenen Beträge unmittelbar von der Fluggesellschaft (dem Schuldner) Geldbeträge oder sonstige Leistungen in Form von Entschädigung, Erstattung, Schadensersatz oder anderweitig erhält oder vereinnahmt. Dies umfasst die Geltendmachung des gesamten entstandenen Schadens, einschließlich unrechtmäßig erlangter Beträge, Vertragsstrafen, Zinsen sowie sämtlicher damit verbundener Kosten. 4.9 Handeln Sie als Vertreter oder im Namen eines oder mehrerer Fluggäste, sind Sie verpflichtet, vorab eine wirksame Vollmacht einzuholen und diese auf Verlangen von Air Claim SA nachzuweisen. 4.10 Bei minderjährigen Fluggästen sind deren vollständige Angaben, einschließlich vollständigem Namen und Geburtsdatum, sowie die Namen und Unterschriften der Eltern oder gesetzlichen Vertreter anzugeben.Beginn des Entschädigungsservices
4.11 Sobald Air Claim SA Sie schriftlich über den Beginn des Entschädigungsservices informiert hat, erbringt Air Claim SA den Entschädigungsservice zum Zweck der Erlangung der Flugentschädigung – je nach Fall – in Ihrem Namen oder im eigenen Namen. 4.12 Sie stellen Air Claim SA sämtliche für die Erbringung des Entschädigungsservices erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung. Sie sichern zu, dass alle bereitgestellten Informationen richtig, vollständig und authentisch sind und – sofern einschlägig – mit Zustimmung der mitreisenden Fluggäste erfolgen. 4.13 Air Claim SA kann zusätzliche Informationen anfordern, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf:4.13.1 4.13.1 vollständiger Name des Fluggasts, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Art der Störung (Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung/Überbuchung), Dauer der Verspätung, Grund der Verspätung (sofern bekannt), Name der Fluggesellschaft, Flugnummer, Flugdatum, Abflug- und Ankunftsort sowie eine Beschreibung des Vorfalls;
4.13.2 4.13.2 zusätzliche Formulare oder Unterlagen, die elektronisch über von Air Claim SA akzeptierte Mittel oder per Post übermittelt werden können.
4.14 Sie erkennen an, dass die Nichtbereitstellung dieser Informationen die Fähigkeit von Air Claim SA zur Erbringung des Entschädigungsservices beeinträchtigen kann.Flugentschädigung und rechtliche Verfahren
4.20 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Erlangung der Flugentschädigung sowie der Abschluss rechtlicher Verfahren einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen können.
Vergleiche
4.22 Der Kunde bestätigt, dass die Entscheidung über die Annahme eines Vergleichs ausschließlich bei Air Claim SA liegt, sofern der Anspruch gemäß einer Abtretungsvereinbarung oder einer Vereinbarung über den Entschädigungsanspruch an Air Claim SA abgetreten wurde oder von dieser verwaltet wird. 4.23 Sie sind verpflichtet, zutreffende und aktuelle Informationen bereitzustellen, die für die fortlaufende Erbringung des Entschädigungsservices erforderlich sind. Air Claim SA haftet nicht für fehlerhafte Mitteilungen, Dokumente, Daten oder Informationen oder für betrügerisches Verhalten, das Ihnen zuzurechnen ist. Haben Sie vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben gemacht, sind Sie – unbeschadet weiterer Ansprüche von Air Claim SA – verpflichtet, Air Claim SA auf deren Verlangen sämtliche entstandenen Rechtskosten zu erstatten.
Kulanzentschädigung (Bona-fide-Entschädigung)
Entscheidungsfindung von Air Claim SA in Bezug auf einen Anspruch
4.26 Das Ermessen von Air Claim SA wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren ausgeübt, insbesondere des anwendbaren rechtlichen Rahmens, der zuständigen Gerichtsbarkeit, der Rechtskosten, des bisherigen Verhaltens der Fluggesellschaft, der voraussichtlichen Dauer der Verfahren, der Qualität und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen, rechtlicher Bewertungen sowie der Erfahrung von Air Claim SA mit vergleichbaren Ansprüchen.
Unsere Gebühren
5.1 Unsere Gebühren ergeben sich aus einer Preisliste, in der sämtliche Gebühren, Entgelte und Vergütungen aufgeführt sind, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Air Claim SA geschuldet werden.5.2 Air Claim SA erbringt den Prüfservice sowie den Informationsdienst unentgeltlich.5.3 Air Claim SA erbringt den Entschädigungsservice nach dem Grundsatz „keine Entschädigung – keine Gebühr“, es sei denn und erst dann, wenn Air Claim SA erfolgreich eine Flugentschädigung in Ihrem Namen erlangt.5.4 Im Falle eines erfolgreichen Vorgehens überweist Air Claim SA Ihnen die erlangte Flugentschädigung nach Abzug der gemäß der jeweils anwendbaren Gebührenordnung geschuldeten Gebühren.5.5 Haben Sie unzutreffende oder unvollständige Zahlungsdaten angegeben und werden infolgedessen an Sie überwiesene Beträge der Flugentschädigung an Air Claim SA zurücküberwiesen, wird Air Claim SA angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie zu kontaktieren, insbesondere durch E-Mail-Erinnerungen oder andere von Ihnen zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel. Stellen Sie die korrekten Zahlungsdaten nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung, ist Air Claim SA berechtigt, den Teil der Flugentschädigung einzubehalten, der an den Kunden hätte ausgezahlt werden sollen.5.6 Werden Flugentschädigungen und/oder Rechtskosten, Zinsen oder sonstige vergleichbare Beträge von der Fluggesellschaft unmittelbar an Sie gezahlt:
5.6.1 haben Sie Air Claim SA hierüber unverzüglich zu informieren;
5.6.2 wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt, und Sie sind verpflichtet, die geschuldeten Gebühren, Rechtskosten, Zinsen oder sonstigen fälligen Beträge ohne schuldhaftes Zögern an Air Claim SA zu zahlen.
5.10 Die Servicegebühr sowie – sofern anwendbar – die Gebühr für rechtliche Maßnahmen fallen bei jeder Art von Vergleich oder Einigung an, durch die Air Claim SA eine Flugentschädigung erlangt, unabhängig davon, ob diese durch ein gerichtliches Urteil, einen außergerichtlichen Vergleich mit der Fluggesellschaft oder im Rahmen eines kollektiven Vergleichs gemeinsam mit anderen Ansprüchen erzielt wird.
Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf den Entschädigungsservice
6.1 Sofern Sie als Verbraucher im Sinne der Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie des Vereinigten Königreichs gelten, d. h. als natürliche Person zu Zwecken handeln, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.6.2 Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Beginns der Erbringung des Entschädigungsservices ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten vom Entschädigungsservice zurückzutreten. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie innerhalb der vorgenannten 14-Tage-Frist eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss zum Widerruf (z. B. per Brief, E-Mail oder Kontaktformular) übermitteln.6.3 Aufgrund der Art der erbrachten Dienstleistungen erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn Air Claim SA die Erbringung des Entschädigungsservices zum Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufserklärung bereits vollständig abgeschlossen hat.6.4 Der Widerruf ist an folgende Kontaktdaten zu richten:E-Mail: contact@airclaim.com
Zur Ausübung des Widerrufsrechts können Sie das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht verpflichtend:
Muster-Widerrufsformular
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung des Entschädigungsservices mit Air Claim SA.
Vorgangsnummer des Anspruchs:
Datum der Anspruchseinreichung:
Name des Kunden:
Anschrift des Kunden:
Unterschrift des Kunden (falls erforderlich):
Datum:
Ende des Muster-Widerrufsformulars
Rücktritt von Air Claim SA von der Erbringung des Entschädigungsservices
Beendigung des Entschädigungsservices
6.7.1 der Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft endgültig erledigt wurde;
6.7.2 eine Flugentschädigung erlangt und an den Kunden ausgezahlt wurde;
6.7.3 sämtliche vom Kunden an Air Claim SA geschuldeten Beträge vollständig beglichen wurden.
Beendigung wegen Verstoßes gegen die Bedingungen
6.8.1 der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus anwendbarem Recht nicht nachkommt;
6.8.2 der Kunde unrichtige, unvollständige oder falsche Angaben macht oder ein Verhalten an den Tag legt, das Air Claim SA nach vernünftigem Ermessen als irreführend oder betrügerisch ansehen darf.
Folgen des Widerrufs und der Beendigung
6.12 Tritt der Kunde vom Entschädigungsservice zurück oder wird der Service aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet, ist Air Claim SA berechtigt, vom Kunden zu verlangen:
6.12.1 die von Air Claim SA getragenen Rechtskosten, sofern rechtliche Verfahren eingeleitet wurden;
6.12.2 einen Betrag in Höhe der Rechtskosten, die Air Claim SA aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung an die Fluggesellschaft zu zahlen verpflichtet ist;
6.12.3 die Servicegebühr sowie – sofern anwendbar – die Gebühr für rechtliche Maßnahmen, wenn der Kunde anschließend unmittelbar von der Fluggesellschaft eine Flugentschädigung erlangt.
Dienstleistungen Dritter
8.1 Unsere Dienstleistungen können Links zu Webseiten oder Benutzeroberflächen von Drittanbietern enthalten, über die Dienstleistungen dieser Anbieter gebucht oder in Anspruch genommen werden können. Diese Webseiten und Dienstleistungen stehen unter der Kontrolle unabhängiger Dritter, auf die Air Claim SA keinen Einfluss ausübt.8.2 Auch wenn unsere Dienstleistungen Informationen über Dienstleistungen Dritter bereitstellen oder den Zugang zu solchen Dienstleistungen erleichtern, stellt dies keinerlei Sponsoring, Partnerschaft, Empfehlung oder Billigung dieser Drittanbieter dar.8.3 Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Air Claim SA keine Vertragspartei von Verträgen ist, die zwischen Ihnen und einem Drittanbieter geschlossen werden, und keine Haftung für Fehler, Unterlassungen, Nichterfüllung oder Nichtübereinstimmung der von solchen Drittanbietern erbrachten Dienstleistungen übernimmt, noch für Verluste oder Schäden – gleich ob unmittelbar oder mittelbar –, die aus der Nutzung solcher Dienstleistungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
8.4 Air Claim SA stützt sich bei der Erbringung der Dienstleistungen auf verschiedene Informations- und Datenquellen. Obwohl Air Claim SA angemessene Anstrengungen unternimmt, zutreffende und aktuelle Informationen bereitzustellen, können die Dienstleistungen Fehler oder Auslassungen enthalten und werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt.8.5 Air Claim SA übernimmt keinerlei Garantien oder Zusicherungen dafür, dass die Erbringung der Dienstleistungen zur Erlangung einer Flugentschädigung führt, dass die Dienstleistungen den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen oder dass die Dienstleistungen ununterbrochen, sicher, genau, vollständig oder fehlerfrei sind.8.6 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der Dienstleistungen auf eigenes Risiko erfolgt, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
Fassungen und Änderungen der Bedingungen
8.7 Air Claim SA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von Air Claim SA zur Verfügung gestellt.8.8 Für die Nutzung der Dienstleistungen gilt diejenige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden in Kraft ist. Sollten Sie unsicher sein, welche Fassung auf Sie Anwendung findet, können Sie Air Claim SA über die auf der Website angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.9 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zugehörigen Dokumente sowie sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Air Claim SA und dem Kunden und alle daraus oder im Zusammenhang damit entstehenden Streitigkeiten oder Ansprüche – einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche – unterliegen dem rumänischen Recht, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzvorschriften, die ohne diese Rechtswahl Anwendung finden würden.
8.10 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Air Claim SA abzutreten oder zu übertragen. Air Claim SA ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten im gesetzlich zulässigen Umfang auf ein verbundenes Unternehmen oder einen benannten Dritten zu übertragen.8.11 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und weiterhin in vollem Umfang wirksam.8.12 Ein Unterlassen oder eine Verzögerung der Ausübung eines Rechts durch Air Claim SA gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.8.13 Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der rumänischsprachigen Fassung und einer Fassung in einer anderen Sprache ist die rumänischsprachige Fassung maßgeblich, sofern nicht zwingendes anwendbares Recht etwas anderes vorsieht.
Stand: 5. Januar 2026