Artikel 1:
Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als
„Bedingungen“ bezeichnet) haben die nachstehend definierten Begriffe die
folgende Bedeutung:
1.1 „Vereinbarung“: eine Vereinbarung zwischen dem Kunden
und AirClaim, die nach der Annahme der Bedingungen durch den Kunden geschlossen
wird. Im Falle der Erbringung der Rechtshilfeleistung gilt die Vereinbarung als
gültig, nachdem der Kunde das Abtretungsformular oder die
Anspruchsanfragevereinbarung unterzeichnet und diese Bedingungen akzeptiert
hat.
1.2 „AirClaim“: AirClaim SA, ein Handelsunternehmen mit Sitz
in Rumänien, mit Hauptsitz in Constanța, Str. Miron Costin Nr. 65.
1.3 „AirClaim“: ein kostenloses Online-Tool, das auf der
AirClaim-Website und in der mobilen Anwendung verfügbar ist und die Verknüpfung
der E-Mail-Adresse des Kunden mit AirClaim ermöglicht, damit AirClaim in dieser
E-Mail Flugbuchungen und mögliche Ansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung
identifizieren kann .
1.4
„Fluggastrechteverordnung“: jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Richtlinie oder
ähnliches, unabhängig davon, ob es auf Landes-, EU-, Bundes-, nationaler oder
regionaler Ebene erlassen wurde und die Regeln für die finanzielle
Entschädigung, Entschädigung oder Erstattung von Passagieren im Falle einer
Überbuchung eines Fluges festlegt Verzögerung oder Stornierung.
1.5 „Abtretungsformular“: das Dokument, mit dem der Kunde
nach Maßgabe der dort genannten Bedingungen das Eigentum an der Forderung auf
AirClaim überträgt.
1.6 „Anspruchsvereinbarung“: ein von AirClaim dem Kunden
bereitgestelltes Dokument, das AirClaim oder eines seiner verbundenen
Unternehmen oder Partner ermächtigt, im Namen des Kunden zu handeln. Das Dokument
kann in verschiedenen Formen vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf, einer Vollmacht oder einer Kundenbetreuungsvereinbarung.
1.7. „Anspruch“: jeder Anspruch auf Geldentschädigung,
Entschädigung oder Erstattung gegen eine Fluggesellschaft gemäß den
Fluggastrechten.
1.8 „Kunde“: die Person(en), die diese Bedingungen
akzeptiert hat.
1.9 „Berechtigungsdienst“: AirClaims Bereitstellung seines
Last-Minute-Dienstes zur Feststellung der Berechtigung durch spezielle
Software. Der Berechtigungsservice wird einzeln, von einem Anspruch zum
anderen, im AirClaim-Webformular oder für alle gefundenen Flüge durchgeführt,
wenn der Kunde mit AirClaim verbunden ist. Der Zulassungsservice informiert den
Kunden über die Wahrscheinlichkeit, dass ein berechtigter Antrag vorliegt. Bei
einem berechtigten Anspruch besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er
bezahlt wird, und AirClaim stellt auf Wunsch des Kunden seinen Rechtsbeistand
für solche Ansprüche zur Verfügung. Bei unzulässigen Ansprüchen besteht eine geringe
Wahrscheinlichkeit, dass sie bezahlt werden, und AirClaim bietet für solche
Ansprüche keinen Rechtsbeistand an. Derzeit ist der Eligibility Service nur für
EC 261-Anträge verfügbar.
1.10 „Entschädigung“: der Gesamtbetrag, der von einer
Fluggesellschaft für einen Anspruch als Entschädigung, Vergleich, Kulanz oder
auf andere Weise gezahlt wird und an den Kunden oder an AirClaim überwiesen
wird, nachdem der Kunde die Bedingungen akzeptiert hat.
1.11 „Informationsdienst“: ist die Bereitstellung von Fluginformationen
durch AirClaim, einschließlich Fluginformationen, Flughafeninformationen,
anderen reisebezogenen Informationen, Informationen zu Fluggastrechten und
Verbraucherschutzgesetzen. Die Informationen werden für die Reisen des Kunden
relevant sein, aber auch einen allgemeineren Kontext haben, wie etwa die
Klassifizierung von Flughäfen oder Fluggesellschaften oder Neuigkeiten über
Änderungen bei den Rechten von Fluggästen. Die Informationen werden über
elektronische Kommunikation bereitgestellt, einschließlich E-Mail,
personalisierte elektronische Boards, von AirClaim kontrollierte Websites oder
mobile Anwendungen.
1.12 „Justice as a Service“: ist die Verfolgung eines
Schadensersatzanspruchs durch AirClaim, gegebenenfalls auch durch
Gerichtsverfahren.
1.13
„Rechtsstreitigkeiten“: Sie werden nur auf Antrag des Kunden eingeleitet und
nicht von der Firma Air Claim SA, sondern von spezialisierten Rechtsanwälten,
die im Anwaltsregister eingetragen sind, das hier www.unbr.ro eingesehen werden
kann
1.14 „Fast Track“: ist ein Verfahren für Fluggesellschaften,
die in der Regel keine Entschädigung zahlen, es sei denn, es werden rechtliche
Schritte eingeleitet. Wenn AirClaim einen Rechtshilfedienst durch die
Bereitstellung eines Fast-Track-Verfahrens erbringt, berechnet AirClaim
aufgrund des erhöhten Risikos und der höheren Kosten für AirClaim sowohl die
Servicegebühr als auch die Prozessgebühr.
1.15 „Mitglied(er)“: die Person(en), die AirClaim+ gekauft
hat/haben.
1.16 „Preisliste“:
der Anhang zu diesen Bedingungen, in dem die akzeptierten Währungen,
Zahlungsmethoden und alle von AirClaim erhobenen Gebühren aufgeführt sind.
1.17 „Verordnung 261/04“: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung
gemeinsamer Regeln für Entschädigung und Unterstützung für Passagiere im Falle
der Nichtbeförderung und der Annullierung oder längeren Verspätung von Flügen.
2.1 Nachdem der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat,
stimmt AirClaim der Bereitstellung des Dienstes zu und der Kunde stimmt dem
Erhalt des Berechtigungsdienstes und des Informationsdienstes zu.
2.2 Nachdem der Kunde diese Bedingungen akzeptiert und
entweder das Abtretungsformular oder die Entschädigungsvereinbarung
unterzeichnet hat, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, den
Rechtshilfedienst zu erhalten, und AirClaim stimmt der Bereitstellung dieses
Dienstes zu, es sei denn, AirClaim informiert den Kunden unverzüglich darüber,
dass AirClaim hierfür keinen Support leisten kann beanspruchen.
2.3 Durch den
Abschluss eines Vertrages mit AirClaim sichert der Kunde zu, dass er über die
rechtliche Befugnis und Fähigkeit verfügt, den Vertrag im eigenen Namen und
gegebenenfalls im Namen der Personen, mit denen er gereist ist, abzuschließen.
Durch die Unterzeichnung des Abtretungsformulars oder der
Entschädigungsvereinbarung garantiert der Kunde, dass er befugt und
geschäftsfähig ist, das Abtretungsformular oder die Entschädigungsvereinbarung
im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen von Minderjährigen, mit denen er
gereist ist, zu unterzeichnen.
2.4 Der Kunde erkennt an, dass AirClaim lediglich
Flugentschädigungen geltend macht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
dass AirClaim keine Reisegutscheine und/oder andere Dienstleistungen als
Entschädigung akzeptiert und ein solches Angebot der Fluggesellschaften als
Zahlungsverweigerung betrachtet wird, es sei denn, AirClaim stellt fest, dass
die Wahrscheinlichkeit eines günstigeren Ergebnisses für den Kunden gering ist
und dass im Rahmen der Unter bestimmten Umständen wäre es die beste Wahl, ein
solches Angebot anzunehmen.
2.5. Der Kunde gewährleistet, dass die Entschädigung nicht
an Dritte weitergegeben wurde und zwischen ihm und der Fluggesellschaft kein
Rechtsstreit zum gleichen Gegenstand besteht oder entstehen wird.
2.6 Nach Unterzeichnung des Abtretungsformulars kann der
Kunde die Forderung nicht an eine andere Partei übertragen, da der
Rechtsanspruch an der Forderung bereits an AirClaim abgetreten wurde. Eventuell
bestehende Verpflichtungen oder Transfers müssen vor der Unterzeichnung des
Abtretungsformulars oder der Entschädigungsanspruchsvereinbarung storniert
werden. Zur Klarstellung: Wenn der Kunde eine Anspruchsvereinbarung
unterzeichnet hat, kann der Kunde die in der Anspruchsvereinbarung gewährte
Befugnis durch schriftliche Mitteilung an AirClaim widerrufen.
2.7 Erhält der Kunde nach Vertragsschluss Direktzahlungen
oder sonstige Entschädigungen von der jeweiligen Fluggesellschaft, ist der
Kunde verpflichtet, AirClaim hierüber unverzüglich zu informieren. Diese
Zahlungen gelten als Entschädigung und berechtigen AirClaim, die Servicegebühr
und die Prozessgebühr einzufordern, wenn AirClaim eine Klage eingereicht hat,
bevor der Kunde die Zahlung von dieser Fluggesellschaft erhalten hat.
2.8 Nach der Unterzeichnung des Abtretungsformulars oder der
Anspruchsvereinbarung muss der Kunde die Verhandlungen mit der betreffenden
Fluggesellschaft beenden und alle Kontakte der Fluggesellschaft an AirClaim
weiterleiten, um sicherzustellen, dass AirClaim das bestmögliche Ergebnis
erzielt.
3.1 AirClaim erhebt den Anspruch des Kunden auf
Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat,
auf der Grundlage der Verordnung 261/2004 oder einer anderen geltenden
Verordnung über Fluggastrechte, die für die konkrete Flugreise des Kunden gilt.
3.2 Flugdaten und -informationen können über die Website,
mobile Anwendungen, E-Mail, andere elektronische Lösungen oder über von
AirClaim unterstützte Software oder per Telefon an AirClaim übermittelt werden.
3.3 Zur erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs benötigt
AirClaim das vom Kunden unterzeichnete Abtretungsformular oder die
Anspruchsvereinbarung, die der Kunde per Webformular, mobiler Anwendung, E-Mail
oder auf dem Postweg an AirClaim senden kann. Nach Erhalt eines unterzeichneten
Abtretungsformulars oder einer Anspruchsvereinbarung vom Kunden bereitet
AirClaim einen Zahlungsanspruch vor, sendet ihn unverzüglich an die
Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, und kümmert sich um die
gesamte nachfolgende Korrespondenz. Für diesen Teil des Rechtshilfedienstes,
bei dem ein Anspruch fällig ist, erhebt AirClaim eine Servicegebühr (siehe
Preisliste).
3.4 Wenn die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt
hat, die Entschädigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach
Benachrichtigung durch AirClaim zahlt und vorausgesetzt, dass der Anspruch mit
hinreichender Sicherheit bestätigt wurde, kann AirClaim rechtliche Schritte
einleiten, um dem Antrag nachzukommen. Im Falle der Einleitung eines
Rechtsstreits und der Zahlung einer Entschädigung erhebt AirClaim zusätzlich
zur Servicegebühr eine Prozessgebühr zur Deckung der zusätzlichen Prozesskosten
(siehe Preisliste).
3.5 Wird für die gerichtliche Auseinandersetzung ein
beauftragter Rechtsvertreter eingesetzt, erklärt der Kunde AirClaim, dem
beauftragten Rechtsvertreter Zugrichtung auf alle an AirClaim übermittelten
Daten zu gewähren und dem Rechtsvertreter die Übermittlung von Informationen
über den Fortgang des Falles an AirClaim zu gestatten. Sofern vom zuständigen
Gericht eine Beglaubigungsbescheinigung, eine Vollmacht, eine eidesstattliche
Versicherung, ein Abtretungsformular oder sonstige zonderte Zusatzdokumente
verlangt werden, verschnitt sich der Kunde, diese Zusatzdokumente zu
unterzeichnen. Wenn der Kunde bereits ein Abtretungsformular unterzeichnet hat
und ein Authentifizierungszertifikat, eine Vollmacht, eine
Kundendienstvereinbarung oder ein ähnliches Dokument unterzeichnet hat,
vereinbaren der Kunde und AirClaim, dass dieser Anspruch automatisch an den
Kunden zurückübertragen wird, unmittelbar bevor er dieses
Authentifizierungszertifikat, diese Vollmacht unterzeichnet Vollmacht,
Kundendienstvertrag oder ähnliches Dokument.
3.6 Kommt der beauftragte Rechtsvertreter zu dem Schluss,
dass keine aufgeklärten Erfolgsaussichten am besten sind, wird der Kunde darber
informiert und weder AirClaim noch der beauftragte Rechtsvertreter werden
weitere Maßnahmen ergreifen.
3.7 Sofern AirClaim oder der beauftragte Rechtsvertreter
eine Klage zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einleitet, erhebt
AirClaim alle Kosten, die im Fall einer Unterlegenheit der Klage entstehen.
Wird der Rechtsstreit gewonnen oder kommt es zu einer Einigung zwischen der
Fluggesellschaft und AirClaim, übernimmt AirClaim alle anfallenden Kosten, die
nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden.
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden durch die in Rumänien geltende Gesetzgebung
ergänzt. Air Claim kann die Fluggesellschaft nach geltendem Recht nicht direkt
im Namen des Passagiers verklagen. Da wir eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung sind, können wir gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 51/1995 über
die Organisation und Ausübung des Anwaltsberufs. Darüber hinaus ist die
Rechtsberatung aufgrund der Formen der Berufsausübung laut Gesetz ein Bereich,
der Rechtsanwälten vorbehalten ist, und ein Rechtsstreit würde Rechtsberatung
und -vertretung umfassen. Das Unternehmen kann im eigenen Namen handeln, wenn
es das Anspruchsrecht des Passagiers abtritt und dieses Recht damit in das
Vermögen des Unternehmens übergeht. Das Unternehmen kann vor Gericht keinen
Anspruch auf das Vermögen einer anderen Person geltend machen, außer in
bestimmten Ausnahmesituationen, die in der gegenwärtigen Situation nicht
vorliegen. Das Rechtsverhältnis zwischen AIR CLAIM und dem Passagier (Kunden)
zielt auf eine gütliche Vertretung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen ab. Aus
Respekt vor seinen Kunden bietet AIR CLAIM dem Kunden mehrere Alternativen an,
wenn die Fluggesellschaft sich weigert, dem Passagier eine angemessene
Entschädigung zu gewähren, wie zum Beispiel: 1. Abtretung des Anspruchsrechts
gegen Zahlung eines Geldbetrags; 2. Die Empfehlung von auf solche Situationen
spezialisierten Rechtsanwälten, die im Anwaltsregister eingetragen sind.
Artikel 3.8: Der Kunde erkennt an, dass es die alleinige Entscheidung von
AirClaim ist, ein außergerichtliches Vergleichsangebot anzunehmen, da der Kunde
den Anspruch an AirClaim übertragen hat. Wenn AirClaim im Rahmen einer
Schadensersatzvereinbarung im Namen des Kunden handelt, ermächtigt der Kunde
AirClaim, außergerichtliche Vergleichsangebote auf der Grundlage der
Erfahrungen von AirClaim mit der Fluggesellschaft und der Beratung externer
Rechtsvertreter anzunehmen oder abzulehnen.
4.1 AirClaim stellt den Teilnahmeberechtigungsdienst,
AirClaim Connect und den Informationsdienst kostenlos zur Verfügung.
4.2 AirClaim erbringt die Rechtshilfeleistung unentgeltlich,
es sei denn, AirClaim ist bei der Beitreibung einer Entschädigung erfolgreich.
Bei Erfolg der Klage überweist AirClaim den vereinbarten Teil der Entschädigung
zuzüglich der jeweils geltenden Entgelte gemäß Preisliste an den Kunden.
4.3. Die Auszahlung des vereinbarten Teils der Vergütung an
den Kunden erfolgt entsprechend den Möglichkeiten der Preisliste.
4.4 Wenn der Kunde falsche oder unzureichende Informationen
zur Zahlung der Entschädigung angegeben hat und die Zahlung an AirClaim
zurückerstattet wird, kann der Kunde den Kunden nach mehreren
Benachrichtigungen und angemessenen Bemühungen von AirClaim auf einem anderen
Weg als der vom Kunden an AirClaim übermittelten E-Mail kontaktieren antwortet
AirClaim nicht auf Berichtigung oder erteilt die zur Zahlung des vereinbarten
Teils der Entschädigung erforderlichen Auskünfte, ist AirClaim berechtigt, den
Teil der Entschädigung einzubehalten, der andernfalls an den Kunden überwiesen
worden wäre.
4.5 Nachdem AirClaim die vereinbarte Entschädigung gemäß den
vom Kunden vorgegebenen Anweisungen und Methodenauswahl gezahlt hat, ist
AirClaim nicht verantwortlich für:
i) Schecks, Prepaid-Debitkarten, Kreditkarten und andere
Verluste beim Transport zum Kunden;
ii) alle Auswirkungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde
falsche Bankkontoinformationen, falsche Adressen oder Ähnliches angibt,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entschädigungen, die an einen
falschen Empfänger gezahlt werden. Wurde eine Entschädigung aufgrund eines
Verschuldens des Kunden an einen falschen Empfänger gezahlt, ist AirClaim nicht
verpflichtet, diese aktiv zurückzufordern.
4.6 Für den Zeitraum zwischen Zahlungseingang und
Zahlungsausgang können keine Zinsen geltend gemacht werden. AirClaim behält
sich das Recht vor, etwaige von der Fluggesellschaft eingezogene Zinsen
einzubehalten.
4.7 AirClaim haftet nicht für Entschädigungen, Schäden oder
Ähnliches, wenn AirClaim aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb seiner
angemessenen Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik,
Arbeitgeberstreik, Naturkatastrophe, Krieg, Aufruhr, an der Zahlung an den
Kunden gehindert wird. Unruhen, vorsätzliche Sabotage, Einhaltung von Gesetzen
oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Bestimmungen oder Anweisungen,
Unfälle, Anlagen- oder Maschinenversagen, Feuer, Überschwemmung und Stürme.
5.1 AirClaim wird die vom Kunden bereitgestellten
personenbezogenen Daten hauptsächlich zum Zweck der Bereitstellung des
Berechtigungsdienstes, des Informationsdienstes, gemäß der Vereinbarung
verwenden. AirClaim kann personenbezogene Daten auch für andere Zwecke erfassen,
beispielsweise für Statistiken, Verwaltung und Kommunikation, IT-Verwaltung und
-Sicherheit, physischen Schutz, Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme,
Supportsysteme, interne Projekt- und Teamkoordination sowie organisatorische
Aktivitäten. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der
Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, erhoben (siehe
Datenschutzerklärung).
5.2 Der Kunde stellt AirClaim personenbezogene Daten gemäß
der Datenschutz-Grundverordnung oder anderen geltenden Datenschutzgesetzen mit
der ausdrücklichen Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
und deren Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung. AirClaim
übermittelt personenbezogene Daten nur unter den unten aufgeführten Bedingungen
an Dritte:
i) wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat;
ii) wenn dies zu einem Zweck erfolgt, der in direktem
Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zweck steht, für den die personenbezogenen
Daten erhoben wurden;
ii) sofern dies für die Vorbereitung, Verhandlung und
Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden erforderlich ist;
iv) wenn dies aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen
Verpflichtung oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist;
v) soweit dies zur
Geltendmachung oder Wahrung rechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr rechtlicher
Schritte erforderlich ist;
vi) soweit es der Verhinderung von Missbrauch oder anderen
rechtswidrigen Aktivitäten, wie etwa vorsätzlichen Angriffen, dient, um den
Datenschutz sicherzustellen.
6.1 Auf Verlangen von AirClaim stellt der Kunde AirClaim
alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten oder Informationen zur
Verfügung. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Daten und
Informationen korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sind (siehe
Datenschutzerklärung).
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, AirClaim in jeder Hinsicht
von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere fehlerhafter Kommunikation des
Kunden, Bereitstellung falscher Daten/Informationen und betrügerischem
Verhalten, vollständig freizustellen.
6.3 Bei fehlerhaften Daten/Informationen und betrügerischem
Verhalten behält sich AirClaim das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen. Im Falle einer Vertragsbeendigung gemäß diesem Absatz
entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.
7.1 Wenn Sie Verbraucher im Sinne des
Verbraucherschutzrechts der EU sind, also eine natürliche Person sind, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein
gesetzliches Widerrufsrecht zu.
7.2 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
nach Vertragsschluss (z. B. per Brief, E-Mail) ohne Angabe von Gründen
widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dies innerhalb der oben
genannten Frist von 14 Tagen mitteilen und dabei deutlich machen, dass Sie vom
Vertrag zurücktreten möchten. Aufgrund der Art der erbrachten Leistung können
Sie nicht von unserem Vertrag zurücktreten, wenn wir Ihnen mitgeteilt haben,
dass die betreffende Fluggesellschaft den Schadensersatzanspruch akzeptiert
hat, da wir in diesem Fall die von Ihnen angeforderte Leistung erbracht haben
oder Sie mit einer solchen geflogen sind Flug, der durch das
AirClaim+-Abonnement abgedeckt ist. Der Widerruf kann an folgende Adresse
gerichtet werden: oder per E-Mail:
private@airclaim.com
8.1 Innerhalb von
maximal 30 Tagen nach Erhalt der dem Kunden im Zusammenhang mit dem Flug
zugesicherten Entschädigung benachrichtigen wir den Kunden und übermitteln ihm
die Bankdaten für die Überweisung.
8.2. Der in Abs. 1 erwähnte Begriff. 1 oben beginnt zu
laufen, sobald der Unterzeichner, AIR CLAIM, weiß, dass es sich bei dem von der
Fluggesellschaft erhaltenen Betrag um die dem vertretenen Kunden geschuldete
Flugentschädigung handelt. Wenn die Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der
Überweisung die Zahlungsdetails nicht angibt, wird sich der Unterzeichner von
AIR CLAIM daher innerhalb von maximal 5 Tagen nach Erhalt mit der
Fluggesellschaft zur Klärung in Verbindung setzen.
8.3 Innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem
der vertretene Kunde die unterschriebenen vollständigen und korrekten Bankdaten
(Name, IBAN usw.) übermittelt hat, wird AIR CLAIM eine Banküberweisung an den
vertretenen Kunden einschließlich der aus der Fluganfrage resultierenden
Entschädigung vornehmen , den Preis behalten. Der vertretene Kunde darf die
Bankdaten einer anderen Person nicht angeben, da der Unterzeichner gemäß der
Geldwäschegesetzgebung nicht in der Lage ist, diese Zahlung zu leisten. Der
Unterzeichnende teilt dem vertretenen Kunden innerhalb von 30 Tagen mit, dass
er falsche Bankdaten (unvollständige/falsche IBAN etc.) angegeben hat.
8.4 Die vorgenannte Zahlung erfolgt in der Währung, in der
der Unterzeichner die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten hat. Wenn
der Unterzeichner die Entschädigung also in EUR erhalten hat, wird er die
Zahlung an den Passagier in derselben Währung leisten. Wenn der Passagier
erklärt, dass er kein Bankkonto in dieser Währung hat, führt der Unterzeichner
die Banküberweisung in der von ihm angegebenen Währung zum B.N.R.-Kurs durch.
an diesem Tag (oder am Vortag bei Zahlungen, die vor der Mitteilung des
Wechselkurses durch die B.N.R. getätigt wurden) festgelegt wurde.
8.5 Wenn AIR CLAIM nicht innerhalb von 3 Monaten nach der an
den Passagier gesendeten Benachrichtigung über die Aufforderung zur
Übermittlung der Bankdaten für die Überweisung (Benachrichtigung gemäß Art.
8.1) die korrekten und vollständigen Bankdaten vom vertretenen Kunden erhält,
wird Air Claim dies tun übernehmen keine Verantwortung für die Nichteinhaltung
der in Art. 1 genannten Pflichten durch den vertretenen Kunden. 8.1. 8.1. oben
genannten und/oder verspäteten Übermittlung von Daten sowie der volle
Entschädigungsbetrag (erhaltene Entschädigung) werden von AIR CLAIM nach Ablauf
der 3-Monats-Frist einbehalten.
8.6 Zur Klarstellung und zur Vermeidung von Verwirrung wird
darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 8.1 oben wird AIR CLAIM die Bankdaten des
vertretenen Kunden anfordern, um die Banküberweisung der in seinem Namen
erhaltenen Forderung vorzunehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu,
dass AIR CLAIM die gesamte Entschädigung (erhaltene Entschädigung) einbehält,
wenn er AIR CLAIM nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung
(Aufforderung) seine korrekten und vollständigen Bankdaten übermittelt. Damit
ist der Gegenstand des Vertretungsvertrages erfüllt und erlischt.
9.1 AirClaim ist berechtigt, diese Bedingungen und die
Preisliste jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und zusätzliche
Bedingungen festzulegen. Für den Kunden nachteilige Änderungen gelten jedoch
nicht für den Kunden, es sei denn, der Kunde akzeptiert diese neuen Änderungen.
9.2 Für diese Bedingungen, das Auftragsformular und die
Vereinbarung zwischen AirClaim und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Der Kunde hat jedoch jederzeit das Recht, den ihm gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat,
zustehenden Schutz zu verlangen.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig,
rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, hat dies keinerlei
Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.
9.4 Die Rechte und Pflichten, die sich ganz oder teilweise
auf einen eingereichten Anspruch beziehen, können von AirClaim ohne
Einschränkung auf jedes Unternehmen innerhalb der AirClaim-Unternehmensgruppe
und von AirClaim auf Dritte übertragen werden.
9.5 Im Falle von Unstimmigkeiten mit einer anderen
Sprachversion ist die englischsprachige Version dieser Bedingungen maßgebend.