Erhalten Sie bis zu 600 Euro Entschädigung für jeden Passagier.
Kein Gewinn, keine Gebühr!
Wir schützen Ihre Rechte
EU-Verordnung EG 261
Türkische Vorschriften
Brasilianische Vorschriften
Montrealer Übereinkommen
KEIN GEWINN, KEINE GEBÜHR
Unser Honorar wird von der Vergütung abgezogen, die wir für Sie verdienen, sodass Sie nichts zu verlieren haben. Unsere Standardgebühr beträgt 29%+MwSt bzw. 44%+MwSt, wenn Ihr Fall vor Gericht geht. Sehen Sie sich unsere Gebühren an
Überprüfen Sie die Entschädigung
LASSEN SIE UNS DAS GELD ZURÜCKZIEHEN
Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, einschließlich der Verhandlungen mit der Fluggesellschaft. Wir fordern Ihre Entschädigung für Sie ein.
GESETZE UND VORSCHRIFTEN
Solange die ausführende Fluggesellschaft in der Europäischen Union registriert ist, fällt Ihr Flug unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Auch Nicht-EU-Fluggesellschaften fallen unter EC261, jedoch nur bei Abflügen aus dem EU-Territorium.
Kennen Sie Ihre Rechte
Verwandeln Sie Ihren verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug in eine Entschädigung von bis zu 600 €!
Entschädigung für Flugverspätung storniert
Flugrückerstattung für einen verspäteten annullierten Flug
Flugentschädigung
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