So erhalten Sie eine Entschädigung für einen annullierten Flug mit AirClaim und der EG-Verordnung 261/2004
AirClaim hilft Fluggästen, eine gesetzliche Entschädigung für annullierte Flüge gemäß der europäischen Verordnung 261/2004 zu erhalten.
Vergütungswert: Zwischen 250 € und 600 € pro Passagier (berechnet auf Basis der Flugdistanz: <1500 km, 1500-3500 km, >3500 km)
Teilnahmevoraussetzung: Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, ohne dass dem Passagier eine zufriedenstellende Alternative angeboten wurde.
Anspruchsfrist: Ansprüche können rückwirkend für Flüge der letzten 3 Jahre geltend gemacht werden.
Verfahren: Kostenlose Berechtigungsprüfung in wenigen Minuten; AirClaim kümmert sich um den gesamten Papierkram, den Streitfall und die Kommunikation mit der Fluggesellschaft.
Kosten: „Kein Gewinn, keine Gebühr“-Politik. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision von 29 % zzgl. MwSt. abgezogen.
AirClaim-Unterscheidungsmerkmal: Volle Rechtskompetenz und ein 100 % digitaler Prozess, egal ob Sie mit einem Linienflieger oder einer Billigfluggesellschaft geflogen sind.
Ansprüche können rückwirkend für Flüge der letzten 3 Jahre geltend gemacht werden.
Kostenloser Flugcheck in wenigen Minuten; AirClaim übernimmt die gesamte Bürokratie und Kommunikation mit der Fluggesellschaft.