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Swiss

 

Hatten Sie einen annullierten Swiss-Flug, eine lange Verspätung oder Probleme mit Ihrem Swiss-Ticket? Wenn ja, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Swiss-Entschädigungen gemäß der europäischen Gesetzgebung EC 261/2004. Swiss International Air Lines, die schweizerische Nationalfluggesellschaft als Teil der Lufthansa Group, betreibt Flüge von den Hubs Zürich und Genf zu über 100 Zielen in Europa und der ganzen Welt. Wenn Ihr Swiss-Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankam, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können Sie Entschädigungen von bis zu 600€ beantragen.

 

👉 Die Überprüfung ist kostenlos und dauert weniger als 3 Minuten.

 

 

Die Verspätungsdauer betrug: (Pflichtfeld)
Was war der Grund für die Boarding-Verweigerung? (Pflichtfeld)
Wann haben Sie von der Flugannullierung erfahren? (Pflichtfeld)
Von welchem Kontinent sind Sie abgeflogen? (Pflichtfeld)
Ist die Fluggesellschaft aus EUROPA (inkl. Türkei und anderen europäischen Nicht-EU-Ländern)? (Pflichtfeld)

 

In welchen Situationen können Sie Entschädigung für Swiss-Flüge erhalten?

Sie können einen Entschädigungsantrag stellen, wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen befunden haben:

 

Was können Sie erhalten, wenn Ihr Swiss-Flug annulliert oder verspätet war?

Je nach Fall haben Sie Anspruch auf eine oder mehrere der folgenden Optionen:

Entschädigungswert:

Wenn Sie einen Alternativflug akzeptiert haben, der nur 2–4 Stunden später ankam, kann der Betrag um 50% reduziert werden.

 

So stellen Sie den Swiss-Entschädigungsantrag (einfach und schnell)

  1. Sie prüfen die Berechtigung – ob es ein verspäteter Swiss-Flug oder ein annullierter Flug war

  2. Sie laden die Dokumente hoch – das Swiss-Ticket, die Bordkarte oder erhaltene Benachrichtigungen

  3. Sie reichen den Antrag über AirClaim ein – alles online, in wenigen Minuten

Wenn Swiss die Zahlung verweigert, kümmert sich das Rechtsteam von AirClaim um alles, einschließlich der rechtlichen Schritte. Sie zahlen nichts im Voraus. Sie benötigen keine Rechtskenntnisse und verlieren keine Zeit.

 

Beförderungsverweigerung oder überbuchter Swiss-Flug?

Wenn Sie aufgrund eines überbuchten Swiss-Fluges am Boden gelassen wurden, haben Sie gesetzlich Anspruch auf:

 

Haben Sie einen Anschlussflug aufgrund einer Swiss-Verspätung verpasst?

Wenn die Verspätung eines Swiss-Fluges dazu geführt hat, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, können Sie Folgendes beantragen:

 

Wann werden keine Swiss-Entschädigungen gewährt?

Es gibt einige begrenzte Situationen, in denen keine Entschädigung gewährt wird, zum Beispiel:

⚠️ Gewöhnliche technische Probleme gelten NICHT als außergewöhnliche Umstände.

 

Warum AirClaim wählen?

AirClaim hilft Ihnen, die Entschädigung für verspätete Swiss-Flüge, die Rückerstattung Ihres Swiss-Tickets oder die Entschädigung für annullierte Swiss-Flüge zu erhalten – stressfrei und ohne Bürokratie.

 

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Swiss-Flug berechtigt ist!

 

FAQ's

1. Die Schweiz gehört nicht zur EU. Gilt die Verordnung EG 261/2004 für Swiss-Flüge?
2. Swiss hat mir nach der Annullierung ein Upgrade in die Business Class angeboten. Kann ich trotzdem Entschädigung beantragen?
3. Der Swiss-Flug nach Tokio hat sich wegen ungünstiger Wetterbedingungen in Zürich verspätet. Erhalte ich Entschädigung?
4. Swiss gehört zu Star Alliance. Kann ich Entschädigungen über das Miles & More-Programm beantragen?
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Checkmark

Entschädigung für Flugverspätung storniert

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Flugrückerstattung für einen verspäteten annullierten Flug

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