Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut der Europäischen Verordnung EC261/2004
ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Ihr Flug um weniger als 3 Stunden verspätet war oder Sie
mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden. Wir verstehen, dass dies enttäuschend sein kann, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Vielen Dank, dass Sie sich an unser Team gewandt haben. Wir entschuldigen uns, aber wir sind auf die Bearbeitung von Situationen wie Flugverspätungen,
Flugannullierungen und Überbuchungen spezialisiert. Wenn Sie ein anderes Problem oder eine Frage haben, die nicht in diese Kategorien fällt, empfehlen wir Ihnen,
sich direkt an die Fluggesellschaft oder die verantwortliche Stelle zu wenden.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut der Europäischen Verordnung EC261/2004
ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Ihr Flug um weniger als 3 Stunden verspätet war oder Sie
mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden. Wir verstehen, dass dies enttäuschend sein kann, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut der Europäischen Verordnung EC261/2004
ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Ihr Flug wegen Wetterbedingungen verspätet oder annulliert wurde.
Wir verstehen, dass dies enttäuschend sein kann, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut der Europäischen Verordnung EC261/2004
ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks der Fluglotsen (ATC) verspätet oder annulliert wurde.
Wir verstehen, dass dies enttäuschend sein kann, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Passagiere zu entschädigen, wenn eine Flugverspätung oder -annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, wie zum Beispiel Krieg oder bewaffneter Konflikt.
Diese Situationen liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich einer Entschädigung.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut der Europäischen Verordnung EC261/2004
ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen, weil Sie mit einer nicht-europäischen Fluggesellschaft geflogen sind und der Abflugort
außerhalb der Europäischen Union liegt.