Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut EU-Verordnung EG261/2004 besteht kein Anspruch, wenn Ihr Flug weniger als 3 Stunden verspätet war oder die Annullierung mehr als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde. Wir danken für Ihr Verständnis.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind auf Flugverspätungen, Flugannullierungen und Überbuchungen spezialisiert. Bei anderen Problemen empfehlen wir, direkt die Airline oder zuständige Stelle zu kontaktieren.
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut EU-Verordnung EG261/2004 besteht kein Anspruch, wenn Ihr Flug weniger als 3 Stunden verspätet war oder die Annullierung mehr als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde. Wir danken für Ihr Verständnis.
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut EU-Verordnung EG261/2004 besteht kein Anspruch bei Verspätung oder Annullierung durch Wetterbedingungen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut EU-Verordnung EG261/2004 besteht kein Anspruch bei Verspätung oder Annullierung durch Streik der Fluglotsen (ATC). Wir danken für Ihr Verständnis.
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut EU-Verordnung EG261/2004 besteht kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen wie Krieg oder bewaffnetem Konflikt. Diese liegen außerhalb der Kontrolle der Airline. Wir danken für Ihr Verständnis.
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut EU-Verordnung EG261/2004 besteht kein Anspruch, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft außerhalb der EU geflogen sind und der Abflughafen außerhalb der EU liegt.