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November 19, 2024
Ja, ein Feuerzeug dürfen Sie in der Regel mitnehmen, aber nur eines pro Person und nur am Körper, zum Beispiel in der Jackentasche. Im aufgegebenen Koffer ist es nicht erlaubt, und Sturmfeuerzeuge, Feuerzeuge mit nicht aufgesaugtem Brennstoff sowie Nachfüllgas sind generell verboten.
Die Grundregeln stammen aus internationalen Vorschriften, die Einzelheiten unterscheiden sich aber je nach Land, Flughafen und Fluggesellschaft. Prüfen Sie deshalb vor dem Abflug die Hinweise Ihrer Airline.
Grundlage sind die ICAO-Gefahrgutvorschriften (Technical Instructions, Teil 8, Tabelle 8-1), die Behörden und Fluggesellschaften anwenden. Für Feuerzeuge und Streichhölzer gilt:
höchstens ein Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer pro Person;
die Mitnahme erfolgt am Körper, nicht im Gepäck;
das Feuerzeug darf keinen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff enthalten, Flüssiggas wie Butan ist zulässig;
Feuerzeugbenzin, Nachfüllpackungen und „Überall-Zündhölzer“ sind generell verboten;
Feuerzeuge mit Lithium-Akku brauchen eine Schutzkappe oder einen anderen Schutz gegen versehentliches Einschalten.
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Art |
Am Körper in der Kabine |
Aufgegebener Koffer |
Hinweis |
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Einweg-Gasfeuerzeug |
Ja, eines pro Person |
Nein |
Die häufigste Art, in der Regel unproblematisch. |
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Nachfüllbares Gasfeuerzeug |
Ja, eines pro Person |
Nein |
Nachfüllgas darf nicht mit. |
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Zippo und andere Benzinfeuerzeuge |
Je nach Airline, Lufthansa verbietet Zippos |
Nein |
LBA und ICAO lassen Feuerzeuge mit aufgesaugtem Brennstoff am Körper zu. |
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Sturm-, Jet- und „Blue Flame“-Feuerzeuge, Zigarrenanzünder |
Nein |
Nein |
Von den meisten Behörden und Airlines abgelehnt. |
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Elektro-, Lichtbogen- und Plasmafeuerzeuge (USB) |
Ja, nur mit Schutz gegen versehentliches Einschalten |
Nein |
Akku bis 100 Wh; nicht an Bord laden. |
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Sicherheitsstreichhölzer |
Eine kleine Schachtel am Körper |
Nein |
Statt eines Feuerzeugs, nicht zusätzlich. |
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„Überall-Zündhölzer“ |
Nein |
Nein |
Für den Lufttransport verboten. |
|
Feuerzeugbenzin und Gasnachfüllung |
Nein |
Nein |
In jedem Gepäckstück verboten. |
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erlaubt pro Person ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer. Beides muss am Körper getragen werden, etwa in der Jacken- oder Hosentasche. Im Handgepäck ist die Mitnahme nicht vorgesehen, im aufgegebenen Gepäck ist sie verboten.
Verboten sind nach der LBA-Übersicht außerdem Feuerzeuge mit nicht aufgesaugter brennbarer Flüssigkeit, Jet-Flame- und Sturmfeuerzeuge, Zigarrenanzünder, Feuerzeuge in Form einer Pistole oder anderer Waffen, Nachfüllgas und Feuerzeugbenzin sowie „Überallzündhölzer“.
Das LBA nennt Feuerzeug und Streichholz im aufgegebenen Gepäck ausdrücklich verboten, und zwar für jede Feuerzeugart. Aufgegebenes Gepäck wird kontrolliert, und Lufthansa weist darauf hin, dass nicht zugelassene gefährliche Gegenstände abgenommen werden können und Fluggäste dafür haften. Haben Sie versehentlich ein Feuerzeug im Koffer gelassen, ist es besser, dies vor dem Check-in zu korrigieren.
Bei Zippos hängt es von der Airline ab. Das LBA führt Benzinfeuerzeuge mit in einem Futter aufgesaugter Flüssigkeit als am Körper erlaubt auf (höchstens ein Stück), ebenso lassen ICAO, die US-Behörde TSA und der norwegische Flughafenbetreiber Avinor solche Feuerzeuge zu. Lufthansa dagegen nennt Zippo-Feuerzeuge ausdrücklich als verboten und erlaubt nur Feuerzeuge, die mit Flüssiggas gefüllt sind. Wer mit Lufthansa fliegt, lässt ein Zippo daher besser zu Hause und prüft bei anderen Airlines die jeweilige Liste.
Erlaubt ist ein kleines Feuerzeug oder eine kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer für den persönlichen Gebrauch, das Feuerzeug muss mit Flüssiggas gefüllt sein. Verboten sind unter anderem Feuerzeugbenzin, Nachfüllpackungen, „Blue Flame“-Feuerzeuge, Zippos, Feuerzeuge in Waffenform und Lithium-Feuerzeuge ohne Sicherheitskappe. Lufthansa weist zudem darauf hin, dass in manchen Ländern die Mitnahme von Feuerzeugen oder Streichhölzern ganz verboten ist.
Ryanair verbietet Feuerzeuge mit nicht aufgesaugtem flüssigem Brennstoff, Feuerzeugbenzin, Nachfüllpackungen und „Überall-Zündhölzer“ an Bord und im aufgegebenen Gepäck.
Auch ausländische Behörden nennen Einschränkungen. Auf britischen Flughäfen verlangt GOV.UK, dass das Feuerzeug in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel am Körper bleibt, nicht im aufgegebenen Gepäck und nicht nach der Kontrolle im Handgepäck. Die TSA erlaubt in den USA ein Feuerzeug im Handgepäck oder am Körper; im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeuge mit Brennstoff nur in einem zugelassenen Behälter erlaubt. Über die Zulassung an der Kontrolle entscheidet am Ende das Sicherheitspersonal.
Wer ein Feuerzeug dabei hat, darf damit an Bord nichts anzünden. Rauchen ist in Verkehrsflugzeugen nicht erlaubt, und ein Verstoß kann Folgen durch die Airline und nach nationalem Recht haben.
Nach den Hinweisen des LBA gehört das Feuerzeug an den Körper, nicht ins Handgepäck. Stecken Sie es in die Jackentasche und legen Sie es bei der Kontrolle bei Bedarf in die Schale.
Nein. Feuerzeuge und Streichhölzer sind im aufgegebenen Gepäck verboten.
Eines pro Person oder alternativ eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer.
Sicherheitsstreichhölzer ja, eine kleine Schachtel am Körper. „Überall-Zündhölzer“ sind verboten.
Nein, Jet-Flame- und „Blue Flame“-Feuerzeuge sowie Zigarrenanzünder sind laut LBA im Gepäck und am Körper verboten, Lufthansa akzeptiert sie ebenfalls nicht.
Die Airline kann den Gegenstand abnehmen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft nach.
Planen Sie an der Sicherheitskontrolle etwas mehr Zeit ein. Wird Ihr Flug dennoch um mehr als drei Stunden verspätet oder annulliert, können Ihnen nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 je nach Entfernung 250€, 400€ oder 600€ zustehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Ob Ihr Anspruch besteht, prüfen Sie auf unserer Seite Entschädigung bei verspäteten Flügen. AirClaim arbeitet nach dem Prinzip „No win, no fee“.
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