Letzte Aktualisierung: 28.07.2021

Bei Forderungen im Zusammenhang mit EG 261 gilt für die Servicegebühr Folgendes:

Bei Flügen von 1.500 km oder weniger erhält der Kunde eine Entschädigung von 250 EUR, und der Kunde muss eine Servicegebühr in Höhe von 29 % + MwSt. zahlen.

Für so genannte innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km sowie für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km erhält der Kunde eine Ausgleichszahlung von 400 EUR. Daher muss der Kunde eine Dienstleistungsgebühr von nur 29 % + MwSt. entrichten. Für die übrigen, oben nicht genannten Flüge gilt, dass, wenn der Kunde das Recht auf 600 EUR erhält, 29 % + MwSt. der Ausgleichszahlung als Dienstleistungsgebühr gelten.

Für die oben beschriebenen Flüge, für die der Kunde keinen der Beträge von 250 EUR, 400 EUR oder 600 EUR in Anspruch nehmen kann, muss der Kunde NICHT die Summe von 29% + MwSt. als Servicegebühr für seine Flugentschädigung zahlen.

Für andere Arten von Ansprüchen als die in EG 261 vorgesehenen wird die Servicegebühr wie folgt einbehalten:

Wenn der Kunde eine Flugentschädigung von 201-300 EUR erhält, muss er eine Servicegebühr von 29% + MwSt. zahlen. Wenn der Kunde eine Flugentschädigung von 301-400 EUR erhält, zahlt er eine Gebühr von 29% + MwSt.

Wenn der Kunde eine Flugentschädigung von 401-500 EUR erhält, muss er eine Servicegebühr von 29% + MwSt. zahlen. Wenn der Kunde eine Flugentschädigung im Wert von 501-600 EUR erhält, schuldet er eine Servicegebühr von 29% + MwSt.

Wenn der Kunde eine Flugentschädigung von 601-800 EUR erhält, muss der Kunde eine Servicegebühr von 29% + MwSt. zahlen. Wenn der Kunde eine Flugentschädigung von 801-1.000 EUR erhält, zahlt der Kunde eine Servicegebühr von 29% + MwSt.

Garantie der Höhe der Flugentschädigung Der Kunde hat jederzeit die Gewissheit, dass Air Claim SA die Richtigkeit und Genauigkeit der Höhe der Entschädigung, die er erhalten wird, garantiert.

Wenn alle Kriterien des Antrags gemäß EC261 erfüllt sind, hat der Kunde das Recht, von Air Claim SA den korrekten Betrag in EUR zu erhalten.

Zur weiteren Klarstellung: Entschädigungen, die sich aus einer EC261-Forderung ergeben, werden in EUR gezahlt.

Daher wird die Entschädigung, die aufgrund der Bemühungen von Air Claim SA erhalten wird, auf völlig transparente Weise abgewickelt. Aus diesem Grund wird der Kunde in der Lage sein, in zufriedenstellender Weise zu überprüfen, ob Air Claim SA seinen Verpflichtungen gemäß EC261 nachgekommen ist.

Internationale Überweisungsgebühren Die Kosten und zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Banküberweisungen gehen nicht zu Lasten der Firma Air Claim SA. Auch wenn der Wert dieser Ausgaben in den meisten Fällen uneinheitlich oder relevant sein dürfte, behalten wir uns das Recht vor, aufgrund der unterschiedlichen Bankpolitik nicht dafür verantwortlich zu sein.

Sonstige Gebühren Alle in der Preisliste von Air Claim SA aufgeführten Preise und Gebühren beinhalten keine zusätzlichen Gebühren oder andere Abgaben oder Formen der Besteuerung von unserer Seite. Die aufgeführten Beträge sind die einzigen Beträge, die Sie zu zahlen haben, und werden bei Ihrer Ankunft von Ihrer Entschädigung abgezogen.